Besonderes Wissen kompetent angewandt - Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Probleme und Fragen, die im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) auftauchen können, sind äußerst vielfältig. Um von der Rechtsanwaltskammer als Fachanwältin anerkannt zu werden, habe ich mir fundiertes Wissen angeeignet, insbesondere auf den Gebieten des Gewerberaummietrechts, Wohnraummietrechts und Pachtrechts. Darüber hinaus biete ich Ihnen meine Kenntnisse auf den Gebieten des Makler- und Nachbarrechts an.
Ich unterstütze Sie mit Fachkenntnis und Verhandlungsgeschick in außergerichtlicher Vertretung, z.B. durch die Teilnahme an Eigentümerversammlungen für Ihre Person, aber auch in jeglichen Prozess- und Vollstreckungsverfahren.
Im privaten und gewerblichen Miet- und Pachtrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es beispielsweise um Räumungsklagen, Kündigungen, Abmahnungen und Mietmängel geht. Ich berate und vertrete Sie in Fragen der Geltendmachung und Abwehr von Mietzins- und Kautionsforderungen, Mietminderungen und Mieterhöhungen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Ich überprüfe Ihre Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnungen und unterstütze Sie bei der rechtlich abgesicherten Gestaltung und dem Abschluss von Miet- und Pachtverträgen sowie Mietaufhebungsverträgen.
Umfassendes Wissen zum Nachbarschaftsrecht ergänzen meine auf jahrelanger Erfahrung beruhenden Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht. Streitigkeiten drehen sich häufig um Gemeinschafts- und Sondereigentum, Miteigentumsanteile und Gemeinschaftsordnungen, um bauliche Veränderungen oder Sondernutzungsrechte und sonstige Fragen aus der Teilungserklärung. Profitieren Sie von meinen Kenntnissen hinsichtlich Verwalterverträgen, Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen, Wohngeld, Umlagen und Sonderumlagen. Darüber hinaus biete ich Ihnen kompetente Unterstützung zu den Themen Eigentümerversammlung und Beirat inklusive der Einladung bzw. Einberufung sowie der Abstimmung, dem Stimmrecht und dem Ausschluss des Stimmrechts.
Im Nachbarrecht setze ich mich dafür ein, dass einerseits die Interessen gewahrt werden, andererseits eine stabile Basis für ein angenehmes Miteinander geschaffen wird. Ob Überbau oder Grenzabstand, die Abstände von Sträuchern, Hecken und Bäumen, Überwuchs oder Überhang - ich informiere und berate Sie kompetent über Ihre rechtliche Lage und unterbreite Lösungsvorschläge, die alle Parteien langfristig zufriedenstellen. Viele Konflikte in der Nachbarschaft lassen sich beispielsweise durch bindende Absprachen außergerichtlich regeln. Auch hierzu biete ich Ihnen gern meine fachliche Hilfe an.
Im Maklerrecht begegne ich immer wieder Fragen und Streitigkeiten zu Vergütungen und Honoraren des Maklers sowie zu der Unterscheidung zwischen Makler- und Makler-Alleinaufträgen. Es geht weiterhin um Ihr Widerrufsrecht beim Fernabsatz. Welche Informationen muss der Makler zwingend herausgeben? Erfüllt das Exposé die gesetzlichen Anforderungen? Darüber hinaus beantworte ich Fragen zum Zustandekommen der Verträge, zu Vergütungen und Fälligkeiten. Die Interessen des Käufers oder Mieters der Immobilie sind ebenso wahrzunehmen wie die des Maklers.