Ihre kompetente Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Das Bau-und Architektenrecht umfasst zahlreiche komplexe Bereiche. Von der Vertragsgestaltung über baubegleitende Beratungen bis hin zur Prozess-vertretung unterstütze ich Sie mit fundiertem Wissen, Verhandlungsgeschick und jahrelanger Erfahrung.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrecht ist vielschichtig und komplex. Zu den Aufgaben eines Fachanwaltes dieses Rechtsgebietes zählen zu Beispiel Verhandlung, Gestaltung und Abwicklung unterschiedlichster Verträge. Dazu gehören unter anderem:
Verträge nach BGB
Kaufverträge
Werkverträge und Verträge nach VOB/B
Architekten- und Ingenieurverträge
Bauträgerverträge
Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge
Subunternehmerverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungsverzeichnisse und -programme
Vergaben
und vieles mehr.
Des weiteren unterstütze ich Sie sachlich und objektiv bei der Durchsetzung oder Abwehr von Werklohn-, Bürgschafts-, Schadensersatz- und Mängelansprüchen sowie allen anderen Ansprüchen, die sich aus den genannten Verträgen ergeben. Rechtsstreitigkeiten über in Rechnung gestellte Honorare und Vergütungen gehören ebenso zu meinem Aufgabenbereich wie die Bewältigung weittragender Probleme bei vorzeitigen Vertragskündigungen (ordentliche wie auch außerordentliche Kündigungen) und auch bei der Handhabung von Sicherheiten am Bau. Dazu zählen insbesondere auch Aufmaß, Abnahme und Abrechnung von Leistungen.
Auf dem Gebiet des Architektenrechts betreue und vertrete ich neben Architekten auch Ingenieure und Bauherren. Das Rechtsgebiet umfasst die Gestaltung von Architekten-und Ingenieurverträgen sowie sämtliche Fragen zu Honoraren, Haftung und Mängelansprüchen. Zuverlässige Vereinbarungen zu den Preisen sind ebenso relevant wie zum Umfang der geschuldeten Leistungen. Auch die Erteilung von Vollmachten bedarf in vielen Fällen einer rechtlichen Beratung.
Im Architekten- und Ingenieurrecht stellen sich immer wieder folgende Fragen: Wurde ein vergütungspflichtiger Auftrag erteilt? Wenn Ja, ist die Forderung der Höhe nach begründet? Welche Leistungen wurden erbracht und ist ein Zuschlag für den Umbau berechtigt? Wie werden die Nebenkosten abgerechnet und welche Leistungen sind gegebenenfalls zusätzlich zu vergüten?
Fragen zum Thema Haftung können sein: Welche Schadensersatzansprüche kann der Bauherr geltend machen? Zu den häufigsten Streitpunkten zählen Planungsmängel, Überschreitung der vereinbarten Bausummen, Fehler in der Koordinierung und Überwachung sowie Herausgabe und Zurückbehaltung von Bauakten und Planungsunterlagen.