Was kann ich außerdem für Sie tun?


Ich berate und vertrete Sie auf Anfrage gerne und kompetent in vielen anderen Angelegenheiten und unterstütze Sie zum Beispiel dabei, Verträge zu gestalten und zu prüfen, Forderungen abzuwehren oder geltend zu machen sowie Mahn-und Klageverfahren zu führen - unabhängig davon, welcher Lebensbereich (privat oder beruflich) betroffen ist.


Neben dem Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann ich Ihnen zahlreiche Dienstleistungen auf angrenzenden und weiteren Rechtsgebieten anbieten. Profitieren Sie von meinem ideal abgerundeten Service-Portfolio.


Ich prüfe für Sie kompliziert formulierte Verträge auf Inhalt und Rechtswirksamkeit und berate Sie bei der Frage, ob Ihre Unterschrift sinnvoll ist.


Viele vertragliche Vereinbarungen sind von Rechts wegen notariell zu beurkunden. Auch hier biete ich Ihnen Betreuung,  Unterstützung und Begleitung an, die auf umfangreicher praktischer Erfahrung basieren.


Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann stellen sich Ihnen viele Fragen. Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei? Darüber hinaus ist es für Sie als Geschädigten wichtig, wie es aus rechtlicher Sicht weitergeht. Wer übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs? Steht Ihnen für die Ausfallzeit ein Mietwagen zu? Haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall und Schmerzensgeld? Ich berate Sie zu den bestehenden Möglichkeiten (Anspruch auf Reparatur, Auswahl der Werkstatt, Abrechnung auf Gutachtenbasis, Totalschaden, Minderwert) und mache in Abstimmung mit Ihnen die Ihnen zustehenden Ansprüche und Forderungen geltend.


Sind Sie der Unfallverursacher, prüfe ich für Sie, ob die an Sie gestellten Ansprüche rechtens sind. Die meisten Schadensersatzansprüche des Geschädigten werden von Ihrer Versicherung übernommen und reguliert. Falls diese sich weigert, gewisse Forderungen zu begleichen, tritt der Geschädigte in der Regel auf Sie persönlich zu. In diesem Fall können Sie auf meine kompetente Unterstützung vertrauen.


Für fast jeden Menschen stellen sich ggfs. auch einmal Fragen des Arbeits-, Familien- und Erbrechts. Manchmal sind Streitigkeiten über Arbeitsvergütungen und Kündigungen von Arbeitsverhältnissen nicht zu vermeiden. Der Streit kann sich auch um Abmahnung, Zeugnis, Vergütung oder Urlaub drehen. Oder es stellen sich Fragen im Rahmen von Trennung und Scheidung. Spätestens wenn man älter wird, stellen sich Fragen des Testaments, Erbvertrages oder nach einer Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung. Das Thema der "vorweggenommenen Erbfolge", d.h. die Übertragung von Vermögen und Immobilien schon zu Lebzeiten bei Sicherung der eigenen Bedürfnisse was schon immer ein wichtiges Thema und wird in der heutigen Zeit immer dringender. Gerne bin ich auch für damit zusammenhängende Fragen Ihr erster Ansprechpartner. Kann ich solche Angelegenheiten nicht selbst regeln, bin ich Ihnen gerne dabei behilflich, einen kompetenten Spezialisten zu finden. Auch auf diesen Rechtsgebieten lasse ich Sie nicht allein.


Falls wir in Ihrem Streitfall keine außergerichtliche Einigung erzielen können, übernehme ich für Sie gern die Prozessführung. Bundesweit bin ich an allen Amts- und Landesgerichten sowie an allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Diese Berechtigung gilt auch für Arbeits-, Verwaltungs-und Sozialgerichte.


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